AGB und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der FOPPE Metallbaumodule GmbH

(Stand: März 2022 )

1.  Allgemein

1.1    Die nachstehenden Lieferungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von unseren Lieferungsbedingungen, auch abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich in Textform bestätigen.

1.2    Unsere Ware ist industriell gefertigt. Wir bemühen uns durch ständige Verbesserung der Produktionsmethoden und der Qualitätskontrolle die Qualität unserer Produkte zu steigern. Gleichwohl sind geringfügige Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen bzw. Farben und Oberflächen nicht immer zu vermeiden und werden ausdrücklich vorbehalten. Auch sind Abweichungen zu den Angaben in Prospekten und Werbematerial durch produktionstechnische Änderungen oder Verbesserungen denkbar.

1.3    Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Lieferungsbedingungen oder in sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und uns unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, sich auf eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende wirksame Regelung zu einigen.

 

2.  Angebote und Lieferungen

2.1    Sämtliche Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für Konditionen, die zwischen Vertretern und den jeweiligen Kunden vereinbart worden sind. Die Auftragsbestätigung bestimmt allein den Inhalt des Vertrages. Bei Annahme des Auftrags wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Die Erfüllung des Kaufvertrages kann von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn uns aus nachträglich zugehenden Informationen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden kommen.

2.2    Teillieferungen sind in dem dem Käufer zumutbaren Umfang zulässig.

 

3.  Lieferzeit, Verzug

3.1    Maßgeblich ist das in unserer Auftragsbestätigung genannte Datum. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung.

3.2    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die angegebenen Lieferzeiten nicht als Fixtermine, sondern sind als annähernd zu betrachten. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder abgeholt wurde. Verzögert sich die Ablieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so gilt die Frist bei rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

3.3    Ereignisse höherer Gewalt, behinderter Transport, verspätete oder ungenügende Wagengestellung, Brennstoff- oder Schiffsraummangel, Ein- und Ausfuhrverbote, Streiks und Aussperrungen, nicht von uns verschuldete verspätete Anlieferung durch unsere Lieferanten sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

3.4    Verzug tritt erst ein, wenn wir nach Ablauf einer vom Käufer zu setzenden Nachfrist von mindestens vier Wochen, die ggf. um die vorgenannten Lieferhindernisse angemessen zu verlängern ist, noch immer nicht vertragsgemäß geliefert haben. Haben wir den Verzug zu vertreten, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Für Schadenersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 7.

 

4.  Preise und Zahlungsbedingungen

4.1    Maßgeblich sind die in unserer jeweils gültigen Preisliste enthaltenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich frei Haus. Verpackungen berechnen wir extra zum Selbstkostenpreis.

4.2    Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Der Skontoabzug ist nur zulässig, sofern er ausdrücklich vereinbart ist.

4.3 Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt mit Bestellung bzw. Inanspruchnahme unserer

Leistungen zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den

elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde

unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen

Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der

Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische

Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung

beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.

4.4 Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Schecks und Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers als gefährdet anzusehen, so sind

wir berechtigt, die Schuld bzw. Restschuld sofort fällig zu stellen. Außerdem

steht uns dann das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen.

4.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Weiterbelieferung von

sofortiger Barzahlung abhängig zu machen. Für jede Mahnung und jede Bankrücklastschrift erheben wir eine Gebühr von 5 €. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

4.6 Der Käufer darf gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

5.  Versand und Gefahrenübergang

5.1    Ist eine Versendung der Ware durch uns vereinbart, so erfolgt diese ab Lager auf Rechnung des Käufers. Transportmittel und Transportwege bestimmen wir in Ermangelung besonderer Weisungen des Käufers nach bestem Ermessen.

5.2    Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die transportbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt wurde. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Käufers, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf diesen über.

5.3    Transport- oder Lagerversicherungen besorgen wir nur auf besonderes Verlangen und auf Kosten des Käufers.

 

6.  Mängelrügen, Gewährleistung

6.1    Der Käufer hat die Ware gemäß § 377 Abs. 1 HGB bei Anlieferung unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen auf Vollständigkeit, Fehlerhaftigkeit und Transportschäden zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind innerhalb genannter Frist in Textform anzuzeigen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Anzeige auf den Eingang bei uns ankommt. Versteckte Mängel sind – ebenfalls in Textform – unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen.

6.2    Bei berechtigten Beanstandungen des Käufers nehmen wir nach unserer Wahl die Mangelbeseitigung vor oder liefern Ersatz gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Sollte die Nachbesserung zweimal fehlschlagen, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziff 7.

6.3    Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6.4    Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

 

7.  Haftung

7.1    Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz – auch was etwaige Erfüllungsgehilfen betrifft – ist auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt.

 

7.2    Die vorstehende Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

8.  Eigentumsvorbehalt

8.1    Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich aller sonstigen Ansprüche, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, unser uneingeschränktes Eigentum (Vorbehaltsware). Die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände hat der Käufer sachgemäß zu behandeln und zu lagern. Verstößt er gegen diese Sorgfaltspflicht, so haftet er für einen daraus entstehenden Schaden.

8.2    Be- und Verarbeitung sowie Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns. Wird die Ware vermischt, verbunden oder verarbeitet, werden wir Miteigentümer an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig. Ferner tritt der Käufer seine (Mit-)Eigentums- und Besitzrechte an der neuen Gesamtheit schon jetzt an uns ab.

8.3    Solange der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Für den Fall des Weiterverkaufes wird uns die Kaufpreisforderung schon jetzt im Voraus abgetreten. Der eingehende Erlös ist vom Käufer bis zum Ausgleich aller uns gegen ihn zustehenden Ansprüche sofort an uns abzuführen.

8.4    Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Eingriffen seiner Gläubiger, insbesondere bei Pfändungen, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen und zugleich unaufgefordert Maßnahmen zu Abwendung solcher Eingriffe in die Wege zu leiten. Die Kosten solcher Maßnahmen ebenso wie die Kosten von uns angestrengter Interventionsprozesse trägt der Käufer.

8.5    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und zu verwerten sowie die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Desgleichen sind wir berechtigt, die aus dem etwaigen Weiterverkauf uns abgetretenen Forderungen unmittelbar einzuziehen. Der Käufer hat uns auf Verlangen jederzeit über den Bestand unseres Eigentums und die abgetretenen Forderungen zu informieren und die Abtretung nach unserem Wunsch offenzulegen.

8.6    Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers die Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freigeben.

 

9.  Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lengerich.

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der FOPPE Direkt Versand GmbH

(Stand: Juni 2014)

1. Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäfts und Lieferbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen mit dem jeweiligen Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.


2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.

2.2 Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.


3. Kaufpreis und Nebenkosten

3.1 Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die dazugehörigen Nebenkosten vom Käufer zu verauslagen. Der Käufer ist berechtigt, diese Kosten vom Rechnungsbetrag zu kürzen. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers.


4. Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Sofern der Käufer es wünscht, wird der Verkäufer den Transport versichern; die Kosten hierfür trägt der Käufer.


5. Lieferfrist

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.


6. Annahmeverzug

Kommt der Käufer mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so ist der Verkäufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20 % des Rechnungswertes zu verlangen und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt dem Verkäufer unbenommen. Dem Käufer ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


7. Zahlungen

Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Eine andere Zahlungsweise bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel werden nicht akzeptiert. Einziehungs- und Diskontkosten trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Unsere Forderungen sind an die Deutsche Factoring Bank GmbH in D-28063 Bremen, Postfach 10 63 60, abgetreten und können mit befreiender Wirkung nur an das vorgenannte Institut auf deren Konten bezahlt werden.


8. Zahlungsverzug

Ab Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen, mindestens jedoch 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Ferner sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern.


9. Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Käufers, mangelhafte Wartung oder Pfl ege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haftet der Verkäufer nicht. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers wegen desselben Mangels ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - haftet der Verkäufer dem Käufer nur, wenn er oder die von ihm eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten nach der Ablieferung der Sache, sofern nicht das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.

10.2 Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Ware ab dem Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
10.3 Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpfl ichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft.
10.4 Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpfl ichtungen nachkommt.
10.5 Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderung um mehr als 20 %, so hat der Verkäufer Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück abzutreten

11. Rechnungsversand
Der Verkäufer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Brief oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Amtsgericht Lingen. Erfüllungsort ist Lengerich (Ems). Es gilt deutsches Recht.

13. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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